
Ihr Rechtsanwalt für Zivil- und Wirtschaftsrecht
in Hanau und im Rhein-Main-Gebiet
Rechtsberatung mit unternehmerischer Perspektive
Ich berate und vertrete Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen insbesondere im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht sowie in weiteren zivil- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Meine Tätigkeit reicht von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen über die laufende rechtliche Beratung bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung in Rechtsstreitigkeiten.
Ich verfüge über rund zehn Jahre anwaltliche Berufserfahrung, die ich unter anderem in einer internationalen Wirtschaftskanzlei sowie als selbstständiger Rechtsanwalt gesammelt habe. Hinzu kommt meine mehrjährige Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung eines familiengeführten Handelsunternehmens. Dadurch kenne ich die rechtlichen Herausforderungen von Unternehmen sowohl aus der Perspektive des externen Beraters als auch unmittelbar aus dem Unternehmensalltag.
Beratung auf Deutsch, Englisch und Spanisch.
Meine Rechtsgebiete
Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Vertragsrecht.
Darüber hinaus berate ich auch in weiteren zivil- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei Fragen zu Erbschaft, Schenkung und Vermögensnachfolge.

Recht & Steuern
Kooperation mit der Witzel Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechtliche Angelegenheiten werfen nicht selten auch steuerliche Fragen auf. Umgekehrt werden rechtliche Gestaltungen häufig maßgeblich von steuerlichen Überlegungen beeinflusst.
In solchen Fällen bieten meine Bürogemeinschaft und Kooperation mit der Witzel Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG den passenden Rahmen für eine abgestimmte Beratung: Rechtliche und steuerliche Aspekte lassen sich auf kurzem Wege zusammenführen. Meine Mandanten profitieren hiervon unter anderem bei Fragen zu Erbschaft und Schenkung sowie zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge.
Die anwaltliche und die steuerliche Beratung erfolgen dabei trotz enger Abstimmung auf Grundlage getrennter Mandatsverhältnisse.



